19.09.2011 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Anhörung des Rechtsausschusses zum Urheberrecht bezüglich verwaister und vergriffener Werke


Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatte mehrere Sachverständige, darunter Prof. Gerhard Pfennig von der VG Bild-Kunst eingeladen, in einer öffentlichen Anhörung die beiden Gesetzentwürfe von SPD und der Fraktion Die Linke sowie einen Antrag von Bündnis 90 /Die Grünen zum urheberrechtlichen Umgang mit verwaisten bzw. vergriffenen Werken zu beurteilen. Dabei wurden wieder einmal vorhandene  Interessengegensätze zwischen Urhebern einerseits und Nutzern/Verwertern andererseits deutlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vergütungspflicht für die Nutzung von Werken, die das Urhebergesetz grundsätzlich vorsieht. Weitgehende Einigkeit herrschte darin, dass eine nationale Regelung nun möglichst bald verabschiedet und nicht durch ein Warten auf den noch in den Brüsseler Beratungsmühlen befindlichen EU-Richtlinie-Vorschlag verzögert werden sollte. Während die SPD in ihrem Gesetzentwurf eine Regelung im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vorschlägt - unterstützt auch von der VG Bild-Kunst, sehen der Entwurf der Linken und der Antrag  von Bündnis90/Die Grünen eine Regelung im Urhebergesetz vor. Der grüne Antrag schlägt im Übrigen auch vor, nicht ausgezahlte Vergütungen für verwaiste Werke nach einer Schutzfrist von 5 Jahren den Sozialwerken der Verwertungsgesellschaften zur Verfügung zu stellen, was allerdings auf wenig Zustimmung stieß. Die Anhörung verfolgte für den BBK Andrea Gysi.