09.07.2015 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Fachausschuss Urheberrecht


Die Sondersitzung des Fachausschusses widmete sich dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der sog. VG-Richtlinie der EU-Kommission.Deutlich detaillierter als bisher werden darin Aufgaben und Pflichten der Verwertungsgesellschaften geregelt. Die Mitglieder des Fachausschusses, die eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf für den Dt. Kulturrat vorbereiten, bewerteten den Entwurf als im Großen und Ganzen gelungen. Besonders begrüßt wurde die endlich erfolgte Verankerung einer Hinterlegungspflicht für die Geräteindustrie. In der Diskussion wurde die Forderung formuliert, auch kommerzielle, mit Gewinnabsicht arbeitende  Verwertungsgesellschaften der gleichen Kontrolle zu unterwerfen. Diskussion riefen auch die Regelungen zur elektronischen Kommunikation hervor, insbesondere im Zusammenhang mit Mitgliederversammlungen der Verwertungsgesellschaften. Für den Deutschen Kunstrat/BBK nahm Erhard Kalina an der Sitzung teil.