13.04.2015 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Antrag zur Aufnahme der künstlerisch handwerklichen Drucktechniken ins Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
Ende 2013 hatte parallel zum BBK das Museum für Druckkunst Leipzig einen Antrag zur Aufnahme der künstlerisch handwerklichen Drucktechniken ins Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gestellt. Anfang des Jahres wurde dem BBK und dem Museum für Druckkunst Leipzig von der UNESCO-Kommission nahe gelegt, den Antrag des Museums für Druckkunst partnerschaftlich für das „Register des immateriellen Kulturerbes als Gutes Praxisbeispiel“ zu überarbeiten. Dies ist eine andere Bewerbungsart und erfordert eine weitreichende Überarbeitung. Am 16.04.2015 fand ein zweites Treffen mit der Direktorin des Museum für Druckkunst Leipzig, Susanne Richter, bezüglich einer gemeinsamen Antragstellung statt. Auf diesem Treffen wurde entschieden, die Aufnahme der Drucktechniken ins Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes nicht vollständig aufzugeben, sondern sie parallel zur Bewerbung als Gutes Praxisbeispiel weiter zu verfolgen. Die Anträge werden voraussichtlich im Herbst erneut eingereicht. Für den BBK nahm Priska Streit diesen Termin wahr.


