Antrag des Bundesrates zur Absicherung von Künstler:innen bei Auftragslücken
der Bundesrat hat in der vergangenen Woche mit breiter Mehrheit für einen Antrag aus Nordrhein-Westfalen gestimmt, mit einer weiteren Säule der Künstlersozialversicherung eine soziale Absicherung soloselbstständiger Künstler:innen bei Auftragslücken zu ermöglichen. Im Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Damit würde sie auch der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stärkung der sozialen Absicherung von Künstler:innen entsprechen.
Der BBK Bundesverband begrüßt diese wichtige Initiative in Richtung einer Arbeitslosenversicherung für Künstler:innen. Die Bundesvorsitzenden Dagmar Schmidt und Marcel Noack heben dabei auch die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens hervor: „Wir unterstreichen die Bedeutung der verbindlichen Regelung von Honoraruntergrenzen für künstlerische Arbeit, die in Nordrhein-Westfalen seit Anfang 2026 eingeführt wurden. Für eine bessere soziale Absicherung ist es konsequent, jetzt auch ein Augenmerk auf finanzielle Lücken durch einkommenslose Zeiten zu legen und eine Arbeitslosenversicherung für alle selbstständigen Künstler:innen, wie lange gefordert, zügig umzusetzen.“


