25.02.2015 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Fachausschuss Medien


Nach dem erfolgreichen Abschluss der Stellungnahme zum öffentliche Rechtlichen Rundfunk befasste sich der Fachausschuss Medien mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich Regelungen die dringend der rasanten Entwicklung der Internetangebote angepasst werden müssen. Sie sind Grundlage für Urheber-, Haftungs- und Persönlichkeitsrechte bei der Herstellung und Verbreitung von Bild und Tondokumenten im Netz. Durch die zunehmende Verschmelzung von Medienangeboten im Netz und dem linearen Fernsehen besteht dringender Handlungsbedarf um insbesondere amerikanischen Monopolstrukturen Einhalt zu gebieten.Für den BBK nahm Benjamin Schubert an der Sitzung teil.