18.04.2013 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Juryentscheidung für Kunst am Bau am Bundesverfassungsgericht
In Karlsruhe trat die Jury zusammen, um zu entscheiden, wer den Zuschlag für die Kunst am Bau im Rahmen der Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichtes bekommt. Ausgeschrieben war ein enger Wettbewerb für sieben Teilnehmer, zur Verfügung stand die Summe von 300.000,- Euro. Die Jury tagte im Beisein des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle. Die Entscheidung nach mehreren Rundgängen fiel eindeutig zugunsten von Franz Ackermann.
Werner Schaub vom BBK nahm als eingeladener Sachverständiger an dieser Sitzung teil.


