Mehr Respekt! Zwölf Thesen zum Urheberrecht
Unter diesem Titel fand in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin eine Veranstaltung statt, zu der die Initiative Urheberrecht und die Deutsche Literaturkonferenz eingeladen hatten. Kulturstaatsminister Neumann nahm in seinem Referat Bezug auf sein Zwölf-Punkte-Papier, das er vor einem knappen Jahr, am 26. November 2010, mit dem Titel „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ veröffentlicht hatte. Er betonte die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums für künstlerische Freiheit und kulturelle Vielfalt. Sein Credo hinsichtlich der Internetentwicklung lautete „Chancen nutzen, Risiken minimieren“. Er forderte die anwesenden Vertreter/innen der Urheberverbände auf, sich mit ihm deutlich vernehmbar für den Schutz geistigen Eigentums einzusetzen.
Als ein Beispiel für eine Chance der Digitalisierung nannte er den Aufbau der europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Mit Nachdruck wandte er sich allerdings gegen Versuche, Urheberrechte in Nutzerrechte umzudeuten, das Urheberrecht sei auch ein Grund- und Menschenrecht. Den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Umgang mit vergriffenen und verwaisten Werken begrüßte er zwar, hielt ihn aber noch für verbesserungswürdig, so z. B. im Sinne einer stärkeren Beteiligung der Verwertungsgesellschaften. Er plädierte zur Durchsetzung der Urheberrechte für das sog. Warnhinweismodell, bei dem im Falle illegaler Downloads nach einer Warnung zwar eine kostenpflichtige Abmahnung droht, nicht jedoch eine Internetsperre. Schließlich forderte er, Provider stärker in die Pflicht zu nehmen und deshalb eine Providerhaftung einzuführen.
In der anschließenden Diskussionsrunde, die von Fred Breinersdorfer (Drehbuchautor und Rechtsanwalt) moderiert und mit der Parole „Urheberrecht trifft auf Realität“ eingeleitet wurde, stellten Thomas Bürkholz (Komponist) für den Bereich der Musik, Cay Wesnigk (Dokumentarfilmer) für den Bereich des Films und Burkhard Spinnen (Schriftsteller) für den Bereich der Literatur die jeweilige Situation dar. Prof. Thomas Dreyer (Jurist, Universität Karlsruhe) sah zwar den Urheber im Mittelpunkt des Urheberrechts, wies aber auch darauf hin, dass alle Urheber/innen ein Interesse daran hätten, dass ihre Werke bekannt würden, also auch auf Publikum und somit auch auf Nutzer/innen angewiesen seien.
Allgemein kritisiert wurde, dass in den kreativen Berufen von einer durchgängigen angemessenen Vergütung nicht die Rede sein könne. Bisher sei es auch nicht gelungen, gerechte Vergütungsmodelle zu entwickeln, mancher bezweifelte, dass dies überhaupt jemals der Fall sein könnte. Burkhard Spinnen wies auf das Problem hin, dass kreative Leistungen am Verkaufserfolg gemessen werden, was zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten führen müsse. Vom Publikum wurde eindringlich eine Beteiligung der Urheber an den Umsätzen der Verwerter angemahnt, deren Gewinne seien als Maßstab für eine gerechte Vergütung irrelevant. Finanzierungsmodelle wie Crowd-Funding, die von Kulturstaatsminister Neumann angesprochene Provider-Haftung u. a. wurden als mögliche Geldquellen genannt. Und in Anbetracht von bei den Machern von www.kino.to beschlagnahmten 26 Mio. € sei auch an eine Haftung derjenigen zu denken, die auf solchen illegalen Plattformen mit Werbung massiv Geld verdienten.
Für den BBK nahmen Werner Schaub, Erhard Kalina und Andrea Gysi teil.


