Betrifft Ausstellungsvergütung
Zu Beginn dieses Jahres wurde im Rahmen einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin das sog. “Schwedische Modell“ vorgestellt und diskutiert: Staatliche Einrichtungen, die Ausstellungen organisieren, verpflichten sich zur Erstattung einer Vergütung für die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler.
Bei dieser Veranstaltung machte Werner Schaub den Vorschlag, anknüpfend an das Modell aus Schweden könne in Deutschland der Bund ähnlich verfahren und seine Zuwendung an Mitteln für Ausstellungsprojekte daran knüpfen, dass bei der Finanzplanung der Antragsteller Mittel für Ausstellungsvergütungen einzuplanen seien.
Werner Schaub sicherte zu, diesbezüglich Gespräche mit dem Beauftragten de r Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufzunehmen. Zwei dieser Gespräche fanden statt, die Fortsetzung ist fest eingeplant.
Unabhängig von dieser Initiative des BBK und ohne Rücksprache mit diesem fand nun im Bundestag eine Debatte statt, ausgelöst durch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 17/6346). Der BBK begrüßt diesen Vorstoß, auch wenn er in dessen Vorbereitung nicht involviert war. Aus Sicht der Künstlerinnen und Künstler wäre es wünschenswert, wenn über alle Parteigrenzen hinweg die grundsätzliche Idee auch von anderen Fraktionen weiter verfolgt werden würde.
Die in der Debatte zu Protokoll gegebenen Redebeiträge der Fraktionen können → <media 820>hier herunter geladen</media> ← (ca. 5 MB) werden. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.


