19.05.2009 / Kategorie: Allgemeine Meldung

KSK-Widerspruchs-Auschuss-Sitzung, Bonn


In dieser 182. Sitzung des Ausschusses wurden insgesamt 136 Widerspruchsfälle behandelt, davon 52 aus dem Versichertenbereich und 84  aus dem Unternehmerbereich.
 
Die sehr hohe Anzahl der Widersprüche aus dem Bereich der Abgabepflichtigen liegt sowohl am Verein der Familienunternehmer e.V., der die EU-Rechts-Widrigkeit der KSK geltend macht, als auch am Aufruf des Bundes der Steuerzahler, der auf die Verfassungs-Widrigkeit der KSK abzielt. Beide, EU-Verstoß und Verfassungs-Widrigkeit sind nicht haltbar und diese Widersprüche (insgesamt 75) wurden vom Ausschuss als unbegründet zurückgewiesen.  
 
In 2 Fällen konnte den Widersprüchen von Versicherten abgeholfen werden.
Alle anderen Fälle wurden als unzulässig und/oder unbegründet zurückgewiesen.Annemarie Helmer-Heichele nahm als Vertreterin der bildenden Künstlerinnen und Künstler an der Sitzung teil.