27.09.2011 / Kategorie: Allgemeine Meldung

KSK-Widerspruchsausschuss in Berlin



In der 210. Sitzung des Ausschusses wurden insgesamt 82 Fälle diskutiert und entschieden. In drei Fällen von Versicherten konnte den Widersprüchen abgeholfen werden. Alle anderen Fälle wurden als unzulässig und/oder unbegründet zurückgewiesen.

Hinweis für Kolleginnen und Kollegen:

Widersprüche per Email werden (im Gegensatz zu Faxen) wie auch von der Rechtsprechung nicht akzeptiert, da sie nicht unterschrieben sind. Der Aussteller muss eindeutig feststellbar sein, was nur durch eine Unterschrift anerkannt werden kann (siehe auch den Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang eines jeden Bescheides).

An der Sitzung nahm Annemarie Helmer-Heichele teil.