10.04.2014 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Fachausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Kulturrates


Bei diesem Fachausschuss ging es um den Stand der Verhandlungen zum Thema USA-EU-Freihandelsabkommen (TTIP). Die Informationen über diese Verhandlungen sind sehr spärlich, das Verfahren ist sehr intransparent und daher sehr unbefriedigend. Der Vertreter des BMAS berichtete von einem neuen Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabegesetzes (KSA-StabG). Zu diesem Referentenentwurf sollten die Verbände Stellungnahmen abgeben. In dem Gesetzentwurf geht es darum, dass die KSK stabilisiert  und Abgabegerechtigkeit hergestellt werden soll. Die Bestands-Unternehmen sollen wieder alle vier Jahre von der Deutschen Renten-Versicherung überprüft werden, kleinere Unternehmen alle zehn Jahre. Für Kleinunternehmer soll außerdem eine Bagatellgrenze von 450 € KSK-Abgabe p.a. eingeführt werden. Der BBK hat sich dazu positiv geäußert. Der Deutsche Kulturrat - und ebenfalls der BBK - fordern, dass der entstehende Fehlbetrag von der Bundesregierung übernommen wird und dass die Bagatellgrenze ebenfalls für Abgabepflichtige aus dem Kultur- und Medienbereich gelten muss. Ein weiteres intensiv diskutiertes Thema war die Einführung des Mindestlohns für Praktikanten, das besonders im Kulturbereich zu ziemlichen Schwierigkeiten führen wird. Eine Einigkeit in der Stellungnahme dazu konnte nicht erreicht werden.An der Sitzung nahm für den Deutschen Kunstrat/BBK Annemarie Helmer-Heichele teil.