29.10.2015 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Fachausschuss Urheberrecht
Der Fachausschuss hat erste Eckpunkte für eine Stellungnahme zur Novellierung des Urhebervertragsrechts diskutiert. In den Bereichen der angemessenen Vergütung wurden insbesondere die Mehrfachnutzung und die verschiedenen Nutzungsarten besprochen. Grundlage der Beratung war der Referentenentwurf des BMJV zur Novellierung des Urhebervertragsrechts. Ein besonders strittiger Punkt war das Auskunftsrecht der Urheber gegenüber den Verwertern. Unstrittig war dagegen das Verbandsklagerecht. Als weiterer Punkt wurde kurz das Arbeitnehmerurheberrecht andiskutiert. Die Ausformulierung erfolgt in der nächsten Sitzung. Erhard Kalina nahm für den BBK an der Sitzung teil.


