10.12.2013 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Fachausschuss Arbeit und Soziales
Die wieder gut besuchte Sitzung befasste sich zuerst intensiv mit den Aussagen im Koalitionsvertrag zum Thema Arbeit und Soziales im Kulturbereich. Die Sozialversicherungspflicht bei abhängiger Beschäftigung wurde ebenfalls sehr eindringlich diskutiert, vor allem die Themen Verstetigung der Sozialversicherungspflicht bei kurz-befristet Beschäftigten (besonders problematisch in der Filmbranche), der Festlegung der Bemessungszeiträume und der Frage der Beitragsbemessungsgrenze.Das Thema KSK ist auch für den Fachausschuss sehr wichtig. Es muss - so die Überlegungen - grundsätzlich eine Novellierung des KSVG angedacht werden, denn die Angriffe auf die KSK sind nicht zu ignorieren, die KSK-Abgabe wird vermutlich weiter ansteigen und ist mit weiteren Überprüfungen durch die Rentenversicherung nicht ausreichend zu kompensieren. Wie schon in dem Fachgespräch zur Problematik der Eigenwerber im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im letzten Monat wurde auch hier die Idee entwickelt, dass der Zuschuss des Bundes variabel sein sollte und nicht der Abgabesatz für die Unternehmer, so wie es z.Z. praktiziert wird. Die KSK-Abgabe sollte bei einem bestimmten Prozentsatz festgelegt werden, so dass die Abgabepflichtigen über einen längeren Zeitraum kalkulieren könnten. Das wäre der Vorschlag, der die KSK stabilisieren und erhalten könnte. Allerdings ist allen klar, dass diese Idee äußerst schwer durchzusetzen sein wird. Des Weiteren wurden die Abgabegerechtigkeit und die Erfassung aller Abgabepflichtigen thematisiert ebenso wie die Pflichtversicherung für nicht in der KSK Versicherte, die im Kulturbereich tätig sind, wobei in diesen Bereichen Lösungsmöglichkeiten noch nicht absehbar sind.Für den Deutschen Kunstrat/BBK nahm Annemarie Helmer-Heichele an dieser Sitzung teil.


