29.04.2013 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Fachausschuss Urheberrecht des Deutschen Kulturrates


Am 29. April 2013 fand in Berlin die konstituierende Sitzung des neu besetzten Fachausschusses Urheberrecht unter der Leitung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates Olaf  Zimmermann statt. Besprochen wurde die Stellungnahme des Kulturrates zum Entwurf der EU-Richtlinie „Verwertungsgesellschaften", in der die Kommission sich gegen eine (faktische) Monopolstellung von Verwertungsgesellschaften ausspricht. Die Verwertungsgesellschaften (VG) sollen auch länderübergreifend arbeiten und lizenzieren. Eine Zulassungspflicht für Verwertungsgesellschaften ist nicht vorgesehen. Kritisiert wurde, dass der sehr hohe deutsche Standard abgeschafft würde. Der Abschlusszwang Verwerter/Nutzer fehle in diesem Vorschlag ganz. Damit würde auch die Kontrolle der VG nach deutschem Vorbild aufgegeben und die nutzenden Firmen müssten notfalls mit mehreren VG verhandeln, was einen Abschluss mit noch mehr Kosten belasten würde. Für die Urheber bleibe dann sehr wenig übrig. Die Verwertungsgesellschaften in Deutschland haben über ihre Kulturwerke auch einen sozialen Auftrag. Sie unterstützen Künstler sowohl in Projekten als auch im sozialen Bereich. Auch die kulturelle Vielfalt würde durch diese länderübergreifende Rechtewahrnehmung zerstört. Die Vergütungsansprüche der Künstler würden schwieriger durchsetzbar. Der Fachausschuss erarbeitet kurzfristig eine Stellungnahme für den Sprecherrat.

An der Sitzung nahm für den BBK Erhard Kalina teil.