Kategorie: Informationen

28.05.2018

Ausstellungsvergütung 1: Leitlinie nun auch in Brandenburg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg hat die „Leitlinie über die Ausstellungsvergütung für professionelle Künstlerinnen und Künstler“ vorgelegt. Damit hat nun nach Berlin ein zweites Bundesland einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung unternommen.


Künftig wird bei Ausstellungen von Arbeiten Bildender Künstler*innen, die in Brandenburg leben oder arbeiten und in Einrichtungen der Landesverwaltung ihre Arbeiten zeigen, eine Vergütung gezahlt. Dies hatte der Landtag im Sommer 2017 beschlossen. Die Leitlinie sieht eine gestaffelte Vergütung vor. Bei Einzelausstellungen von ein oder zwei Künstler*innen werden 1.000 Euro pro Teilnehmer*in gezahlt. Kleingruppen und Gruppenausstellungen erhalten 350 Euro bzw. 150 Euro pro Kunstschaffenden. Die Leitlinie ist hier auf der Homepage des MWFK einsehbar.