Stiftung Kunstfonds – Ausstellungs- und Publikationsförderung im Jahr 2019
Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kuratoren können bis zum 30. Juni 2018 (nur online!) finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen.
Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.
Bildende Künstlerinnen und Künstler, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können einen finanziellen Zuschuss bis zu 6.000 Euro für einen monografischen Katalog beantragen.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2018. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen. Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier.