Berlin, 20. August 2019:
76. Sitzung des KSK-Beirats
Ein breites Themenspektrum kennzeichnete die Sitzung, allen voran die erfreuliche Nachricht, dass der KSK-Abgabesatz auch 2020 bei 4,2 % bleibt. Weitere Punkte der Tagesordnung waren erste Diskussionsansätze zur Verwaltungsvereinfachung, die Digitalisierung der KSK und die Evaluierung der Künstlersozialabgabe. Der erfreulich niedrige Abgabesatz gilt übrigens auch für die abgabepflichtigen BBK-Verbände, die Galerien betreiben bzw. eigene Ausstellungen veranstalten.
Vor einiger Zeit war bereits eine AG Verwaltungsvereinfachung gegründet worden, die inzwischen zweimal getagt hat. In weiteren Diskussionen sollen praktikable Vorschläge erarbeitet werden. Auch für die Evaluierung der Künstlersozialabgabe wurden erste Ideen entwickelt und ein Zeitplan erstellt, der den Abschluss dieses Projekts für Juni 2020 vorsieht. Eine weitere AG wurde zum Thema Digitalisierung der KSK gegründet, in der KSK-Mitarbeiter*innen, Mitglieder des Beirats und die betreuende IT-Firma mitarbeiten. Dieses Projekt sollte 2023 abgeschlossen sein. Informiert wurde über ein Gerichtsurteil, mit dem die Entwicklung und die Ausführung eines Raumkonzepts (Restaurant) nicht als eine künstlerische Tätigkeit einzustufen, sondern der Innenarchitektur bzw. dem Kunsthandwerk zuzuordnen ist; deshalb kann das hieraus erzielte Einkommen nicht als Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit anerkannt werden. Und schließlich wurde die KSK um Weitergabe des folgenden wichtigen Hinweises für Berufsanfänger*innen gebeten: Berufsanfänger*innen, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten von der KSK explizit auf den Termin der nur einmaligen Kündigungsfrist hingewiesen werden. Eine spätere Kündigung – aus welchen Gründen auch immer – ist danach nämlich nicht mehr möglich. Annemarie Helmer-Heichele