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01.10.2019

Stadt Halle (Saale) zahlt ab 2020 Ausstellungsvergütung

Der Stadtrat von Halle (Saale) hat in seiner Sitzung am 25. September 2019 beschlossen, dass für die Teilnahme professioneller Künstler*innen an Einzel- und Gruppenausstellungen in städtischen Einrichtungen künftig eine Ausstellungsvergütung gezahlt werden soll. Er folgte damit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Ausstellungen mit ein oder zwei Künstler*innen werden mit 125 Euro pro Woche und Person vergütet. Bei Gruppenausstellungen ab drei Künstler*innen erhält jede*r mindestens 50 Euro pro Woche. Das Haushaltsbudget für die Kulturförderung wird ab 2020 entsprechend um 10.000 Euro erhöht, um die Kosten auf städtischer Seite abzubilden. Der BBK Sachsen-Anhalt freut sich über diese vernünftige und längst überfällige Entscheidung. Dass Künstler*innen für ihre Leistungen vergütet werden, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein! Nun gilt es dran zu bleiben, damit dem halleschen Vorbild weitere Kommunen in Sachsen-Anhalt folgen.