Kategorie: Informationen

24.08.2020

NEUSTART KULTUR – Sonderförderprogramm 20/21 der Stiftung Kunstfonds

Im Rahmen des Sonderförderprogramms der Stiftung Kunstfonds sind aktuell Bewerbungen für zwei Programmlinien möglich: Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure (Bewerbungsschluss 14. September) und Stipendien für bildende Künstler*innen (Bewerbungsschluss 10. September).


Kunstvermittelnde Akteure (z. B. Künstler*innenräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume, solo-selbständige Akteur*innen) können sich für eine Projektförderung bewerben, die die Vermittlung und den Konsum von Bildender Kunst – sei es durch Gespräche, App + Video, Ausstellung, Verleih, Verkauf, Workshops etc. – nachhaltig mit innovativen und unkonventionellen Ideen anregen und an der Kunst niederschwellig teilhaben lassen. Die Projekte sollen im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 stattfinden, ein Zuschuss bis max. 50.000 Euro (Vollfinanzierung) kann beantragt werden. Dauerhaft in Deutschland lebende freischaffende, solo-selbstständige Bildende Künstler*innen können sich für ein halbjährliches Stipendium in Höhe von 9.000 Euro bewerben, zahlbar in Monatsraten von Oktober 2020 bis März 2021.

Im Rahmen des von der BKM initiierten Hilfspakets NEUSTART KULTUR schreibt die Stiftung Kunstfonds das Sonderförderprogramm 20/21 zusätzlich zu ihren laufenden Förderprogrammen aus. Nächster Bewerbungsschluss für Arbeitsstipendien und Künstlerprojekte im regulären Förderprogramm ist der 31. Oktober 2020.

Informationen zu allen Förderprogrammen finden sich auf der Website der Stiftung Kunstfonds.