NEUSTART Galerien
Die BKM stellt aus dem Programm NEUSTART KULTUR 16 Mio. Euro für Galerien zur Verfügung. Ab dem 1. Oktober 2020 können Fördermittel für Ausstellungen und digitale Vermittlungsprojekte im Bereich der zeitgenössischen Kunst beantragt werden, die im Zeitraum Januar bis Ende Mai 2021 stattfinden.
Antragsberechtigt sind hauptberuflich geführte Galerien mit Sitz in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen und regelmäßig Ausstellungen durchführen. Die Galerien können bei der Stiftung Kunstfonds bis zu 35.000 Euro beantragen (Eigenanteil 10 Prozent). Anträge sind bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stiftung Kunstfonds möglich.
>>> Informationen der Stiftung Kunstfonds in Kürze hier