Kategorie: Informationen

29.01.2021

Verbandsklagerecht für Urheber*innen

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt durch den deutschen Gesetzgeber sollte das Instrument des Verbandsklagerechts berücksichtigt werden. Es fördert die Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urheber*innen und Künstler*innen. „Um die Einkommenssituation der Kreativschaffenden dauerhaft zu verbessern, braucht es nur einen kleinen Ruck und ein wenig Mut bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zum Urheberrecht für Deutschland“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.


In einem Gutachten für den Deutschen Journalisten-Verband und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di., erstellt von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, wird darauf verwiesen, dass das Instrument des Verbandsklagerechts in verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Europa auf dem Vormarsch ist. Auch der deutsche Gesetzgeber sollte dieses Instrument einführen, um professionell Kreativschaffenden gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben.

Mehr Informationen bei der Initiative Urheberrecht sowie bei ver.di.