Kategorie: Informationen

02.06.2021

+++ CORONA +++
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Ein Sonderfonds des Bundes in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich gemacht werden sollen, ist beschlossen. Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen etc. sollen wieder anlaufen können. Der Sonderfonds wird über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt.


Der Fonds unterstützt Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei Bausteinen:  

- Eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die entsprechend der Hygienekonzepte mit nur reduziertem Publikum stattfinden können. Die betrifft Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 sowie solche mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter*innen ausgeglichen. 

Und: Auch für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besuche*rinnen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Kann eine Veranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, Pandemie bedingt nicht stattfinden, gibt es eine Entschädigung von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. 

- Eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen und für die Planungssicherheit geschaffen werden soll. Im Falle einer (Teil-) Absage, einer Reduzierung der Teilnehmer*innen oder einer Verschiebung übernimmt der Fonds max. 80 Prozent der entstehenden Ausfallkosten. 

Informationen des Bundesfinanzministeriums