Kategorie: Termine

02.06.2021

30. Juni 2021: VG Bild-Kunst – Meldeschluss für in 2020 verwendete Werke

Um als Mitglied an den Ausschüttungen der VG Bild-Kunst beteiligt zu werden, ist in einigen Fällen die Abgabe einer Meldung erforderlich. Für Mitglieder in den Berufsgruppen BG I und BG II sind folgende Meldungen möglich: Kunstpräsentation (BG I), eigene Webpräsenz (BG I + II), Abbildungen in Büchern (BG II), Einzelbilder (BG II), Honorare für Rechtevergabe (BG II). Meldeschluss für die Meldungen des Jahres 2020 ist der 30. Juni 2021.


Meldungen sind rechtzeitig vorzunehmen, um Ansprüche sichern zu können!

Die VG Bild-Kunst informiert detailliert auf ihrer Seite:

www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/meldungen

 

Achtung! Um den Geschäftsbetrieb in der Zeit unmittelbar vor dem Meldeschluss am 30. Juni 2021 aufrecht zu erhalten, wird ab dem 14. Juni nur noch ein eingeschränkter Telefondienst gewährt. Weiterhin kann nicht garantiert werden, dass schriftliche Anfragen rechtzeitig vor dem Meldeschluss beantwortet werden. Außerdem kann in diesem Zeitraum nicht garantiert werden, dass die Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst Rückmeldung bei fehlerhaft eingereichten Meldungen gibt.