VG Bild-Kunst – Förderprogramme der Stiftung Kulturwerk (BG I) mit neuen Fristen
Aufgrund der durch die Pandemie auferlegten Beschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben werden in 2021 die Bewerbungstermine für die Programme der Stiftung Kulturwerk (BG I) geändert.
Antragstermine in diesem Jahr:
- Förderung offener Entwicklungsvorhaben > Bewerbungsfrist 15. März 2021
- Projektförderung > Bewerbungsfrist 15. September 2021
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen > Bewerbungsfrist 15. September 2021
In den Förderprogrammen der BG I werden künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen, Projekte, Publikationen und Entwicklungsvorhaben gefördert. Antragsberechtigt sind – je nach Programm – rechtsfähige Organisationen von Bildenden Künstler*innen, Kunstvereine, Stiftungen, sowie Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die den in der Bild-Kunst vertretenen Urheber*innen eine Plattform bieten künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Vorhaben zu realisieren.
Hier der Link zu detaillierten Informationen: