Kategorie: Informationen

15.11.2021

Corona: Sonderreglungen zur KSK verlängert

Die Sonderregelungen zur Künstlersozialkasse (KSK) für das künstlerische Mindesteinkommen und den Zuverdienst aus nicht-künstlerischer selbstständiger Tätigkeit sind auf Beschluss des Deutschan Bundestages bis Ende 2022 verlängert. Und die neue Koalition will die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus „so lange wie benötigt” und die Neustart Kultur-Programme “zunächst” fortführen


Die Höhe des Zuverdienstes aus nicht-selbstständiger, nicht-künstlerischer Arbeit, darf nach der Sonderregelung bis zu 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr) betragen, ohne dass der Krankenversicherungsschutz über die KSK gefährdet ist. Die Mindesteinkommensgrenze aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit in Höhe von mehr als 3.900 Euro wird als Voraussetzung für den Versicherungsschutz auch für das Jahr 2022 – wie schon für 2020 und 2021 – ausgesetzt.  

Eine aktuelle Übersicht über die geltenden findet sich auf der Webseite des Forum für Veranstaltungswirtschaft. Sie wird nach eigenen Angaben regelmäßig aktualisiert. Empfehlenswert ist aber immer auch ein Blick auf die offiziellen Seiten der Länder.