Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 stabil bei 5,0 %
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 im Juli die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
Die KSK informiert hier; weitere Informationen auch auf der Internetseite des BMAS.