Kategorie: Informationen

19.09.2023

KSK: Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 ab jetzt bis zum 1. Dezember 2023 möglich

Die KSK hat die jährlichen Anfragen zur Abgabe der Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit an die Versicherten versandt.


Die Meldung kann entweder durch Rücksendung des Antwortvordrucks per Post oder über die ‌Onlinemeldung eingereicht werden. Zur Sicherstellung der korrekten Verarbeitung der Einkommensmeldung ist die Einreichung des Antwortvordrucks per E-Mail nicht möglich. Die Frist zur Abgabe der Meldung endet am 1. Dezember 2023.  

Auf der Website der KSK finden sich auch Antworten auf häufige Fragen zum Meldeverfahren, u. a. zu den zukünftigen Beitragszahlungen.