NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler – Zwei Ausschreibungen Modul C abgeschlossen
638 Anträge (w 373/ m 241/ d 24) haben Künstler:innen aus dem gesamten Bundesgebiet für die 2. Ausschreibung in Modul C (Innovative Kunstprojekte) eingereicht. Eine unabhängige Jury wird bis Ende September 2021 über die Auswahl der ca. 110 Projekte entscheiden, die vom BBK im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler mit einer Summe bis zu 15.000 Euro gefördert wird. Die 3. Ausschreibung beginnt Anfang nächsten Jahres. Ab dem 3. Januar 2022 können Anträge wieder online eingereicht werden.
Das Modul C (Innovative Kunstprojekte)ermöglicht eine Weiterentwicklung künstlerischer Praxis und Präsentation, die auch eine Interaktion zwischen Analog und Digital schafft. Teil der Projekte sind die öffentliche Präsentation und Rezeption der Werke, um die Auseinandersetzung mit den Inhalten zeitgenössischer Kunst anzuregen. Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Bildende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, nicht jedoch Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule. Gefördert werden Konzipierung und Umsetzung bildkünstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances.
Modul C – 3. Ausschreibung und Projektlaufzeit im Überblick
Ausschreibung: 3. Januar – 20. Februar 2022
Juryentscheidung: bis 24. April 2022
Projektlaufzeit: 23. Mai – 18. Dezember 2022
BBK-Bundesverband – Projektbüro NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler
Taubenstraße 1, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 196 96 (Mo-Fr 9-15 Uhr), E-Mail: neustart@bbk-bundesverband.de
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